Vor dem Hintergrund der jetzigen Krise strickt der Gesetzgeber mit heißer Nadel an verschiedenen Gesetzen und Gesetzesänderungen. Unter anderem liegt ein Referentenentwurf eines Gesetzes zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit während der COVID 19-Pandemie sowie zur Änderung weiterer Gesetze (COVID-19 ArbGG/SGG-AnpassungsG) vor, aus dem sich unter anderem erhebliche Einschränkungen des Grundsatzes der Öffentlichkeit in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit ergeben. Der VDJ hat zu diesem Referentenentwurf eine Stellungnahme abgegeben, der wir uns ausdrücklich anschließen. Auch der DGB hat sich sehr detailliert mit dem Referentenentwurf auseinandergesetzt.