Als Teil der Anti-Corona-Strategie steht jetzt die Warn-App zur Verfügung. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob der Arbeitgeber von den Arbeitnehmern deren Nutzung verlangen kann. Vor allem: darf der Arbeitgeber die App auch ohne Zustimmung der Mitarbeiter auf Dienst-Handys installieren?
Die Nutzung der App ist freiwillig. Leider gibt es zur Einführung der App keine gesetzliche Grundlage, die diese Freiwilligkeit garantiert. Aber es gibt auch keine Rechtsgrundlage dafür, dass ein Arbeitgeber deren Nutzung verlangen kann. Dies gilt vor allem deshalb, weil kein Betrieb unmittelbar von der Nutzung der App profitieren kann. Denn sowohl die Anzeige einer Infektion als auch die Anzeige eines Risiko-Kontaktes bleiben freiwillig.
Im Hinblick auf datenschutzrechtliche Aspekte bleibt festzuhalten, dass nicht nur der Bundesdatenschutzbeauftrage, sondern auch der insoweit sehr kritische und umtriebige Chaos Computer Club die App für unbedenklich halten.
Aus Arbeitnehmersicht stellen sich daher eher Folgeprobleme: Die Nutzung der App macht nur Sinn, wenn Personen, denen die App Risiko-Kontakte meldet, sich entsprechend verhalten. Immerhin ist jetzt sichergestellt, dass sie auch dann getestet werden, wenn sie (noch) keine Symptome zeigen. Zwischen Infektion und (nachweisbarem) Ausbruch der Krankheit liegen in der Regel 5 -9 Tage, im Einzelfall bis zu 14 Tage. Will sich ein Betrieb davor schützen, dass ein Mitarbeiter mit Risiko-Kontakten das Virus in den Betrieb trägt, müsste jeder mit einem angezeigten Risiko-Kontakt in 14tätige Quarantäne. Will der Betrieb dies? Und: will der Betrieb den Arbeitnehmer in dieser Zeit der Nichtarbeit (es sei denn, er kann im Home Office arbeiten) vergüten?
Diese Fragen sollten durch eine Dienst- oder Betriebsvereinbarung geklärt werden und dies nicht nur für Nutzer von Dienst-Handys.