Angesichts der Corona-Pandemie hat der Rat der Ev. Kirche in Deutschland per Verordnung die Wahlordnung zum MVG.EKD abgeändert. Die Änderungen betreffen u.a. das vereinfachte Wahlverfahren, die Wahl des Wahlvorstandes und die Regelungen zur Briefwahl. Die Änderungen seien vor allem im Hinblick auf die im Frühjahr 2021 anstehenden Wahlen in den Niedersächsischen Landeskirchen notwendig gewesen und mit der Zustimmung des Gesamtausschusses der Mitarbeitervertretungen in der EKD zustande gekommen, heißt es in der Begründung. Die Änderungen sind zunächst bis zum 30.06.2021 befristet. Über diese Links geht es zur Verordnung und zur Begründung.