Das Arbeitsgericht Berlin hat in einem Verfahren des Einstweiligen Rechtsschutzes entschieden, dass einem Konzernbetriebsrat auch im Hinblick auf die augenblickliche Pandemie-Situation nicht vom Arbeitgeber verboten werden kann, die Konzernbetriebsratssitung als Präsenzsitzung durchzuführen. Hier geht es zur Pressemitteilung des Gerichts.