Die Geltung der Corona-Arbeitsschutzverordnung, die ursprünglich bis zum 15.3.2021 befristet war, wurde nun bis zum 30. April verlängert und bei diesem Anlass auch inhaltlich fortgeschrieben. Die Änderungsverordnung enthält redaktionelle Überarbeitungen und Klarstellungen, die die Verständlichkeit und die praktische Umsetzbarkeit in den Betrieben erhöhen sollen. Stärker betont wird auch die schon bestehende Pflicht zur Erstellung eines Hygienekonzepts, um die Beschäftigten in der Pandemie zu schützen. Hier geht es zum Text der Änderungsverordnung.