Mit Beschluss vom 27. April 2022 hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde, die sich gegen die im Infektionsschutzgesetz geregelte einrichtungsbezogene Impfpflicht gerichtet hat, zurückgewiesen.
Der durch die Impfpflicht erfolgte Eingriff in die Grundrechte der Beschwerdeführenden (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 und 12 Abs. 1 GG) sei verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Im Rahmen seines Einschätzungsspielraums habe der Gesetzgeber einen angemessenen Ausgleich zwischen dem Schutz vulnerabler Menschen vor einer Infektion mit Sars-CoV-2 einerseits und des Grundrechtseingriffs bei Beschäftigten andererseits gefunden. Auch wenn die Eingriffsintensität hoch sei, müsste letztlich der Schutzverpflichtung des Gesetzgebers gegenüber vulnerablen Menschen der Vorrang zu geben sein.