FAQ zur Tariflohnpflicht in der Altenpflege

Seit dem 1. September 2022 gilt die Tariflohnpflicht in der Altenpflege. Arbeitgeber in der ambulanten und (teil-)stationären Altenpflege können zukünftig nur noch Leistungen mit den Pflegekassen abrechnen, wenn sie tarifgebunden sind, sie ihre Beschäftigten in Pflege und Betreuung nach einem Tarifvertrag, der in mindestens einer Einrichtung in der Region gilt, bezahlen oder sie ihre Beschäftigten in Pflege und Betreuung im Durchschnitt der jeweiligen Entgeltgruppe mindestens auf dem Niveau der durchschnittlichen tariflichen Entgeltniveaus des jeweiligen Bundeslandes zahlen. Ver.di hat hierzu ein sehr informatives FAQ erstellt, auf das wir hier gerne hinweisen wollen.

https://gesundheit-soziales-bildung.verdi.de/mein-arbeitsplatz/altenpflege/++co++9cdb04e4-3a4d-11ed-92ce-001a4a160129