Mitarbeitervertretung hat Auskunftsanspruch hinsichtlich der Kosten von Leiharbeitnehmer:innen

Das Kirchengericht nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Ev. Kirche von Westfalen hat entschieden, dass die Mitarbeitervertretung gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 3 Satz 1 MVG.EKD einen Anspruch auf Auskunft darüber hat, welche Kosten für die Beschäftigung von Leiharbeitnehmer:innen im Betrieb entstehen.

Zur Entscheidung