AKTUELLES

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Kirchengericht verhängt Ordnungsgeld

Die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Evangelische Kirche im Rheinland hat gegen einen Arbeitgeber ein Ordnungsgeld in Höhe von 6.000 € verhängt. Dieser hatte auch nach Rechtskraft eines Beschlusses des Kirchengerichts, der die (weitere) Beschäftigung von Mitarbeiter:innen einer Drittfirma an der Information eines Krankenhauses ohne Zustimmung der Mitarbeitervertretung untersagt hatte, diese Praxis nicht geändert. Hier geht es zu dem Beschluss. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.
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23. Kasseler Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht

Unter dem Motto: “MAV-Beteiligung fördern und fordern! Demokratisches Handeln im Betrieb” findet am 18. und 19. November 2024 die diesjährige Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht statt. Anmeldungen unter www.mav-seminare.de. Die Tagungspunkte und Themen im Detail können diesem Flyer entnommen werden.
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Keine Anordnung von Arbeitszeit ohne Zustimmung der Mitarbeitervertretung

Eine der Mitbestimmung unterliegende Maßnahme wie die Anordnung der Arbeitszeit darf erst vollzogen werden, wenn die Zustimmung der Mitarbeitervertretung vorliegt oder durch Entscheidung der Einigungsstelle ersetzt worden ist. So hat es der KGH.EKD im Februar entschieden. Hier geht es zur vollständigen Entscheidung.
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Für die Kirche arbeiten und AfD wählen?

Für Diakonie-Präsident Schuch passt das nicht zusammen. Er hat vergangene Woche in einem Interview klargestellt, dass das menschenfeindliche Weltbild der AfD dem christlichen Menschenbild widerspreche und AfD-Unterstützer:innen daher nicht in der Diakonie arbeiten sollten. Bei Zeit Online ist dazu ein lesenswerter Artikel erschienen.
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Gleiches Recht für kirchliche Beschäftigte

Schluss mit dem kirchlichen Sonderrecht! Vergangene Woche haben rund 250 Beschäftigte vor dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales demonstriert und 37.000 Unterschriften der ver.di-Petition „Gleiches Recht für kirchliche Beschäftigte“ überreicht. Hier geht es zur Meldung von ver.di.
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Kirchengericht verhängt Ordnungsgeld gegen Arbeitgeber

Wegen der Missachtung eines rechtskräftigen Beschlusses des Kirchengerichts hat jetzt die Gemeinsame Schlichtungsstelle der EKiR am 14.2.2024 (Az. 2 GS 2/2024) ein Ordnungsgeld in Höhe von insgesamt € 6.000 festgesetzt. Was war geschehen? Ein diakonisches Krankenhaus hat im Jahr 2022 begonnen, die Zentrale Information/Pforte mit Arbeitnehmer:innen einer weltlichen Tochtergesellschaft zu besetzen. Dadurch sollen Personalkosten eingespart werden, weil die Tochtergesellschaft nicht nach den kirchlichen Bedingungen vergütet. Die Mitarbeitervertretung macht geltend, dass
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Wieder Vorabentscheidungsverfahren wegen Kündigung einer Arbeitnehmerin, die aus der katholischen Kirche ausgetreten ist

Erneut hat das Bundesarbeitsgericht den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um die Auslegung des Unionsrechts zu der Frage ersucht, ob ein der katholischen Kirche zugeordneter Arbeitgeber, der von den bei ihm tätigen Arbeitnehmern im Übrigen nicht verlangt, dass sie der katholischen Kirche angehören, das Arbeitsverhältnis allein aufgrund der Beendigung der Mitgliedschaft zur katholischen Kirche kündigen darf, wenn der Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses aus der katholischen Kirche austritt. Ein im Jahr
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Schulungsanspruch einer Personalvertretung

Nach dem Betriebsverfassungsgesetz besteht ein Anspruch auf für die Betriebsratsarbeit erforderliche Schulungen, deren Kosten der Arbeitgeber zu tragen hat. Bei der Auswahl hat der Betriebsrat einen Spielraum, der sich auch auf das Schulungsformat bezieht. Das hat das Bundesarbeitsgericht am 7. Februar 2024 (7 ABR 8/23) entschieden. Bei dem Arbeitgeber ist durch Tarifvertrag eine Personalvertretung errichtet, deren Schulungsanspruch sich nach dem BetrVG richtet. Die Personalvertretung entsandte zwei ihrer Mitglieder zu einer
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