BERATUNG UND VERTRETUNG VON ARBEITNEHMER/INNEN
Unsere arbeitsrechtlich spezialisierten Anwälte beraten und vertreten Sie in allen Fragen rund um Ihr Arbeitsverhältnis. Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung ebenso wie bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Aufhebungsverträge, Zeugnisse usw.). Im Falle einer Kündigung vertreten wir Sie im Rahmen der Kündigungsschutzklage. Zu unserem Aufgabengebiet gehören auch alle sonstigen Fragen, die sich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis ergeben können: Lohnforderungen, Eingruppierung, Urlaubsansprüche, betriebliche Altersversorgung, Arbeitnehmerhaftung, Versetzung und vieles mehr.