Die Tarifparteien des öffentlichen Dienstes haben für die Angestellten im kommunalen Bereich (TVöD VKA) am 01.04.2020 einen Tarifvertrag verhandelt, der für den Fall der Kurzarbeit Zuschüsse vorsieht, sodass der Nettolohn bis auf 95 % des regulären Nettolohns angehoben wird.