Die Empfehlung vom 16.9.2020 richtet sich sowohl an Betriebe (Arbeitsschutz) als auch an öffentliche Gebäude und Einrichtungen (Bevölkerungsschutz). Hierin werden insbesondere die Anforderungen an Raumlufttechnischen Anlagen (RLT) noch einmal zusammengefasst und konkretisiert, aber auch Vorgaben zum freien Lüften durch Fenster und Türen gemacht. Es handelt sich dabei nicht um eine verbindliche Vorschrift, sie bietet aber eine sinnvolle Orientierung bei der Gestaltung von Lüftungskonzepten.
Damit wird aus der bekannten AHA Formel (Abstand, Hygiene, Alltagsmasken) nun die Formel AHA+L (Lüftung). Den Wortlaut der Maßnahmenempfehlung finden Sie hier.