In kirchlichen Betrieben gilt ein eigenes Mitbestimmungsrecht, da für sie eine Ausnahme vom weltlichen Betriebsverfassungsrecht gilt. Strukturell sind die Mitbestimmungsgesetze sich zwar ähnlich, aber inhaltlich bzw. im Verfahren unterscheiden sie sich z.T. erheblich. Die Rechte von MAVen sind schwächer, als die von Betriebsräten. Welche Unterschiede es im Einzelnen gibt, zeigt ver.di in der neu aufgelegten und aktualisierten Broschüre „Kirchliche Mitbestimmung im Vergleich: BetrVG – MVG.EKD – MAVO“ auf.
Die Broschüre kann hier als PDF heruntergeladen werden. Man kann sie auch bei den zuständigen ver.di-Ansprechpartner*innen in den Bezirken als Print-Version bestellen.