Der Einsatz von FFP2-Masken gilt als unverzichtbare Anti-Corona-Schutzmaske. Im betrieblichen Alltag wird oft übersehen, dass der Einsatz dieser Masken zum Schutz der ArbeitnehmerInnen durch die DGUV-Regel 112-190 (Atemschutzgeräte) begrenzt ist. Filtrierende Masken dürfen nur 75 Minuten lang getragen werden, dann ist eine Pause von 30 Minuten vorgeschrieben. Es sind nur 5 Einsätze pro Dienst erlaubt. Näheres finden Sie in hier in der DGUV-Regel (vor allem Seite 147).