Zur Bekämpfung und Verhinderung der weiteren Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 ist eine neue Arbeitsschutz-Verordnung erlassen worden, die am 27.01.2021 in Kraft treten wird. Sie ist befristet bis zum 15.03.2021. Geregelt sind vor allem Maßnahmen zur Kontaktreduktion im Betrieb und Regelungen zum Bereitstellen von FFP-2-Masken oder vergleichbaren Atemschutzmasken durch den Arbeitgeber. Den Wortlaut der Verordnung finden Sie hier.