Handlungshilfe zur zweiten Corona-Prämie in Krankenhäusern

Ver.di hat eine Handlungshilfe bezüglich der zweiten Corona-Prämie entwickelt. Die Prämie ist durch das Gesetz zur Fortgeltung der die epidemischen Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen durch die Einführung des § 26 d im Krankenhausfinanzierungsgesetz beschlossen worden. Wie schon bei der ersten Prämie im September 2020 ist problematisch, dass die Prämie nicht bei allen Beschäftigten in den Krankenhäusern ankommt. Zudem werden die betrieblichen Interessenvertretungen in die schwierige Lage versetzt, dass sie sich an der Entscheidung über die Aufteilung unzureichender Mittel unter einer kleinen Gruppe von Beschäftigten beteiligen um zu verhindern, dass es zu keiner Auszahlung kommt bzw. diese durch die Krankenhäuser zurückzuzahlen ist.

Zur Unterstützung hat ver.di die Handlungshilfe mit Hintergrundinformationen, Empfehlungen und Formulierungshilfen, wie die Position der Interessenvertretung hinsichtlich der Prämie umgesetzt und in die Belegschaften vermittelt werden kann, zusammengestellt. Hier sind die Links zu den Unterlagen:

Handlungshilfe

Anhang § 26 d KHG

Anhang Kommunikation mit Arbeitgeber

Anhang Kommunikation mit Beschäftigten