Ebenso wie zuvor das Arbeitsgericht Braunschweig (Urteil vom 15.09.2022, Az. 7 Ca 87/22) hat heute das Landesarbeitsgericht Niedersachsen zugunsten des Braunschweiger Domkantors entschieden. Dieser hatte im März 2022 eine außerordentliche Kündigung erhalten, weil er Überlegungen, seinen Kinderwunsch durch eine Ersatzmutterschaft in Kolumbien – der Heimat seines Ehemannes – zu verwirklichen, nicht endgültig hatte aufgeben wollen. Das Landesarbeitsgericht sah in dem Verhalten des Klägers keinen die Kündigung rechtfertigenden Grund.