Von der Schlichtungsstelle nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Ev. Kirche von Westfalen ist zur Mitbestimmung bei Dienstplänen und der mitbestimmungswidrigen Anordnung von Arbeitszeiten folgender Beschluss ergangen.
Von der Schlichtungsstelle nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Ev. Kirche von Westfalen ist zur Mitbestimmung bei Dienstplänen und der mitbestimmungswidrigen Anordnung von Arbeitszeiten folgender Beschluss ergangen.