Die Schlichtungsstelle nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Ev. Kirche von Westfalen hat eine einstweilige Verfügung zur Frage zur Umsetzung von nicht mitbestimmten Dienstplänen erlassen.
Die Schlichtungsstelle nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz der Ev. Kirche von Westfalen hat eine einstweilige Verfügung zur Frage zur Umsetzung von nicht mitbestimmten Dienstplänen erlassen.