Kirchengericht verhängt Ordnungsgeld

Die Gemeinsame Schlichtungsstelle der Evangelische Kirche im Rheinland hat gegen einen Arbeitgeber ein Ordnungsgeld in Höhe von 6.000 € verhängt.

Dieser hatte auch nach Rechtskraft eines Beschlusses des Kirchengerichts, der die (weitere) Beschäftigung von Mitarbeiter:innen einer Drittfirma an der Information eines Krankenhauses ohne Zustimmung der Mitarbeitervertretung untersagt hatte, diese Praxis nicht geändert.

Hier geht es zu dem Beschluss.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig.