ARBEITSRECHT
Unsere arbeitsrechtlich spezialisierten Anwälte beraten und vertreten Sie in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung ebenso wie bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Aufhebungsverträge, Zeugnisse usw.). Im Falle einer Kündigung vertreten wir Sie im Rahmen der Kündigungsschutzklage. Zu unserem Aufgabengebiet gehören auch alle Fragen, die sich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis ergeben können: Lohnforderungen, Eingruppierung, Urlaubsansprüche, betriebliche Altersversorgung, Arbeitnehmerhaftung, Versetzungen u.v.m. Wir verfügen über besondere Erfahrung und Kompetenz in der Vertretung von betrieblichen Interessenvertretungen: Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen (evangelische und katholische Einrichtungen). Diese beraten wir in allen Angelegenheiten, z.B. bei Umstrukturierungsprozessen, wirtschaftlichen Notlagen und Sanierungen bis hin zur Insolvenz.