BERATUNG UND VERTRETUNG VON BETRIEBSRÄTEN, MITARBEITERVERTRETUNGEN UND PERSONALRÄTEN
Wir verfügen über besondere Erfahrung und Kompetenz in der Vertretung von betrieblichen Interessenvertretungen. Diese beraten wir bundesweit in allen sozialen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten. Wir unterstützen die Interessenvertretungen bei der Durchsetzung ihrer Beteiligungsrechte im Betrieb, sei es außergerichtlich oder gerichtlich. Wir helfen Ihnen beim Abschluss von Dienst- und Betriebsvereinbarungen, z.B. bei Arbeitszeitregelungen, dem Einsatz von EDV-Anlagen oder Sozialplänen, aber auch allen anderen betrieblichen Anforderungen. Wird Ihr Betrieb oder Ihr Unternehmen umstrukturiert, z.B. durch Betriebsübergang, Fusion, Spaltung, Personalabbau bis zur Massenentlassung usw., so helfen wir bei der Beurteilung der möglichen Risiken, entwickeln mit Ihnen Regelungen zur Sicherungen der Arbeitnehmerrechte und helfen Ihnen bei deren Durchsetzung. Bei wirtschaftlichen Notlagen und gegebenenfalls auch in der Insolvenz unterstützen wir Sie nicht nur in arbeitsrechtlichen Fragen, sondern insbesondere auch im Hinblick auf Maßnahmen zur Überwindung der wirtschaftlichen Krise des Unternehmens (Unternehmenssanierung). Außerdem bieten wir Schulungen für betriebliche Interessenvertretungen zu vielen Themen rund ums Arbeitsrecht an.