KIRCHLICHES ARBEITSRECHT
Insbesondere im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechtes verfügen wir sowohl in der Beratung und Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kirchlicher Einrichtungen, als auch in der Beratung und Vertretung von Mitarbeitervertretungen über ein fundiertes Fachwissen und langjährige Erfahrung. Mitarbeitervertretungen beraten und vertreten wir bundesweit. Für Mitarbeitervertretungen führen wir Schulungen aus dem gesamten Aufgabenbereich der Mitarbeitervertretungen durch.