ARBEITSSTRAFRECHT

ARBEITSSTRAFRECHT

Strafrecht und Arbeitsrecht gehen manchmal Hand in Hand. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, aber auch als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer sind Sie schnell strafrechtlichen Vorwürfen ausgesetzt. Es kann sich um (vermeintliche) Verfehlungen im Straßenverkehr handeln, um fehlerhafte Abrechnungen oder um einen unangemessenen Umgang mit Patienten und Bewohnern, zum Beispiel Übergriffe oder unterlassene Hilfe. Sind Sie mit solchen Vorwürfen konfrontiert, drohen Ihnen nicht nur strafrechtliche Ermittlungen, sondern oft auch der Verlust des Arbeitsplatzes. In solchen Fällen sollten Sie uns zum frühestmöglichen Zeitpunkt kontaktieren, denn die Chancen für eine erfolgreiche Verteidigung werden nicht selten durch eine unbedachte Äußerung gegenüber dem Arbeitgeber oder den Ermittlungsbehörden verspielt. Wir beraten Sie deshalb insbesondere darüber, ob und was Sie gegebenenfalls im Rahmen einer Anhörung sagen oder besser nicht sagen sollten.