Wir sind spezialisiert im Arbeitsrecht und stehen Ihnen für die Lösung Ihrer rechtlichen Probleme zur Verfügung. Durch unsere anerkannten Fachanwaltschaften und langjährige Erfahrung können wir Sie in allen arbeitsrechtlichen Fragen umfassend und qualifiziert beraten. Insbesondere im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechtes verfügen wir über fundierte Fachkenntnisse und können sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kirchlicher Einrichtungen, als auch Mitarbeitervertretungen qualifiziert beraten und vertreten.
Darüber hinaus sind wir auch in anderen Rechtsgebieten tätig, z.B. im Beamtenrecht, im Insolvenzrecht und im Sozialversicherungsrecht. Da Sie Anspruch auf erstklassige Beratung und Vertretung haben, beschränken wir uns auf das, was wir können. Im Bereich der außergerichtlichen Konfliktlösung können Sie Unterstützung durch unsere Mediatorinnen bekommen.
Beratung und Vertretung von Arbeitnehmer/innen
Unsere arbeitsrechtlich spezialisierten Anwälte beraten und vertreten Sie in allen Fragen rund um Ihr Arbeitsverhältnis. Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung ebenso wie bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Aufhebungsverträge, Zeugnisse usw.). Im Falle einer Kündigung vertreten wir Sie im Rahmen der Kündigungsschutzklage. Zu unserem Aufgabengebiet gehören auch alle sonstigen Fragen, die sich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis ergeben können: Lohnforderungen, Eingruppierung, Urlaubsansprüche, betriebliche Altersversorgung, Arbeitnehmerhaftung, Versetzung und vieles mehr.
Beratung und Vertretung von Betriebsräten, Mitarbeitervertretungen und Personalräten
Wir verfügen über besondere Erfahrung und Kompetenz in der Vertretung von betrieblichen Interessenvertretungen. Diese beraten wir bundesweit in allen sozialen, organisatorischen und personellen Angelegenheiten. Wir unterstützen die Interessenvertretungen bei der Durchsetzung ihrer Beteiligungsrechte im Betrieb, sei es außergerichtlich oder gerichtlich. Wir helfen Ihnen beim Abschluss von Dienst- und Betriebsvereinbarungen, z.B. bei Arbeitszeitregelungen, dem Einsatz von EDV-Anlagen oder Sozialplänen, aber auch allen anderen betrieblichen Anforderungen. Wird Ihr Betrieb oder Ihr Unternehmen umstrukturiert, z.B. durch Betriebsübergang, Fusion, Spaltung, Personalabbau bis zur Massenentlassung usw., so helfen wir bei der Beurteilung der möglichen Risiken, entwickeln mit Ihnen Regelungen zur Sicherungen der Arbeitnehmerrechte und helfen Ihnen bei deren Durchsetzung. Bei wirtschaftlichen Notlagen und gegebenenfalls auch in der Insolvenz unterstützen wir Sie nicht nur in arbeitsrechtlichen Fragen, sondern insbesondere auch im Hinblick auf Maßnahmen zur Überwindung der wirtschaftlichen Krise des Unternehmens (Unternehmenssanierung). Außerdem bieten wir Schulungen für betriebliche Interessenvertretungen zu vielen Themen rund ums Arbeitsrecht an.
Arbeitsrecht
Unsere arbeitsrechtlich spezialisierten Anwälte beraten und vertreten Sie in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Wir unterstützen Sie bei der Vertragsgestaltung ebenso wie bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Aufhebungsverträge, Zeugnisse usw.). Im Falle einer Kündigung vertreten wir Sie im Rahmen der Kündigungsschutzklage. Zu unserem Aufgabengebiet gehören auch alle Fragen, die sich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis ergeben können: Lohnforderungen, Eingruppierung, Urlaubsansprüche, betriebliche Altersversorgung, Arbeitnehmerhaftung, Versetzungen u.v.m. Wir verfügen über besondere Erfahrung und Kompetenz in der Vertretung von betrieblichen Interessenvertretungen: Betriebsräte, Personalräte und Mitarbeitervertretungen (evangelische und katholische Einrichtungen). Diese beraten wir in allen Angelegenheiten, z.B. bei Umstrukturierungsprozessen, wirtschaftlichen Notlagen und Sanierungen bis hin zur Insolvenz.
Arbeitsstrafrecht
Strafrecht und Arbeitsrecht gehen manchmal Hand in Hand. Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer, aber auch als Geschäftsführerin oder Geschäftsführer sind Sie schnell strafrechtlichen Vorwürfen ausgesetzt. Es kann sich um (vermeintliche) Verfehlungen im Straßenverkehr handeln, um fehlerhafte Abrechnungen oder um einen unangemessenen Umgang mit Patienten und Bewohnern, zum Beispiel Übergriffe oder unterlassene Hilfe. Sind Sie mit solchen Vorwürfen konfrontiert, drohen Ihnen nicht nur strafrechtliche Ermittlungen, sondern oft auch der Verlust des Arbeitsplatzes. In solchen Fällen sollten Sie uns zum frühestmöglichen Zeitpunkt kontaktieren, denn die Chancen für eine erfolgreiche Verteidigung werden nicht selten durch eine unbedachte Äußerung gegenüber dem Arbeitgeber oder den Ermittlungsbehörden verspielt. Wir beraten Sie deshalb insbesondere darüber, ob und was Sie gegebenenfalls im Rahmen einer Anhörung sagen oder besser nicht sagen sollten.
Kirchliches Arbeitsrecht
Insbesondere im Bereich des kirchlichen Arbeitsrechtes verfügen wir sowohl in der Beratung und Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern kirchlicher Einrichtungen, als auch in der Beratung und Vertretung von Mitarbeitervertretungen über ein fundiertes Fachwissen und langjährige Erfahrung. Mitarbeitervertretungen beraten und vertreten wir bundesweit. Für Mitarbeitervertretungen führen wir Schulungen aus dem gesamten Aufgabenbereich der Mitarbeitervertretungen durch.
Schulungen und Seminare
Wir bieten für Betriebsräte, Mitarbeitervertretungen und Wahlvorstände Schulungen und Seminare zu vielen arbeitsrechtlichen Themen an. Die Themen sind breit gefächert von Schulungen für Wahlvorstände, über rechtliche Grundlagen der Arbeit in der betrieblichen Interessenvertretung, rechtliche Grundlagen zum Arbeitsrecht oder auch Spezialthemen, wie Gesundheitsschutz im Betrieb, Arbeitszeit und vieles mehr. Wenn Sie über die bereits angebotenen
Seminare hinaus Seminarwünsche haben, sprechen Sie uns bitte an.
Beamtenrecht
Beschäftigte, die im Status eines Beamten oder eines Kirchenbeamten beschäftigt werden oder werden wollen, unterstützen wir sowohl beim Zugang zum öffentlichen Dienst, z.B. durch Konkurrentenklagen. Wir unterstützen Sie bei allen Besoldungs- und Statusfragen, Fragen des Regresses, der Nebentätigkeiten und Versorgungsansprüche usw. und auch in Disziplinarverfahren.
Mediation
Was ist Mediation? Mediation ist ein strukturiertes Verfahren zur Lösung von Konflikten zwischen zwei Menschen oder auch innerhalb von Gruppen. Wesentlich für die Mediation ist vor allem, dass die Beteiligten eines Konflikts eigenverantwortlich versuchen Lösungen zu finden. Unterstützt werden sie dabei von einer neutralen, dritten Person, dem Mediator. Im Gegensatz zu einem Richter hat der Mediator nichts zu entscheiden. Es ist Aufgabe des Mediators, die Verhandlung zu strukturieren. Er soll die Parteien anleiten, Regelungen zu finden, von der alle Beteiligten profitieren. Der Mediator berücksichtigt die Interessen der Beteiligten und ermöglicht durch seine Gesprächsführung, dass Blockaden aufgebrochen und gegenseitige Kommunikation wieder möglich wird. Er greift nicht in die Lösungsfindung ein, sorgt aber dafür, dass die Beteiligten wertschätzend und auf Augenhöhe miteinander reden. Warum Mediation? Bei einem Gerichtsverfahren gibt es immer einen Sieger und einen Verlierer. Mit der Entscheidung des Richters ist aber meistens der Konflikt nicht beendet, häufig geht die unterlegene Partei in die nächste Instanz. Eine Klärung des Konflikts kann – es sei denn die Parteien schließen einen Vergleich – nicht herbeigeführt werden. Ziel einer Mediation ist es, genau diese Situation zu vermeiden und eine für alle akzeptable und damit tragfähige Lösung zu finden. Gerichtsverfahren dauern lange, bis zu einer endgültigen Entscheidung können Jahre vergehen. Ein Mediationsverfahren kann in wesentlich kürzerer Zeit beendet sein. Die Parteien sind nicht darauf angewiesen, dass das Gericht den nächsten Termin anberaumt, sie bestimmen in der Mediation die Termine selber. Für wen ist Mediation geeignet? Mediation ist in allen Bereichen denkbar, in denen Konflikte entstehen. Innerhalb der Familie, zwischen Nachbarn, Streit zwischen Kollegen, Konflikte am Arbeitsplatz aber auch innerhalb von Gruppen wie z. B. betriebliche Interessenvertretungen. Was kostet Mediation? Die Kosten eines Gerichtsverfahrens bestimmen sich in den meisten Fällen nach dem sog. Gegenstandswert: je höher der Wert ist, um den gestritten wird, um so größer sind die Kosten. Die Kosten der Mediation hängen allein vom Zeitaufwand ab. Die Höhe des Honorars sollte vor Beginn der Mediation vereinbart werden. Sprechen Sie uns an.